Berechnen Sie in drei einfachen Schritten Ihren möglichen Zuschuss aus der KfW-Heizungsförderung 458. Der Rechner berücksichtigt die Förderbedingungen, die seit dem 21. Juli 2026 gelten – kostenlos, unverbindlich und ohne Anmeldung.
Förderpotenzial wird berechnet…
Schritt 1 von 3 — Objektdaten
Hinweis für Mieter: Als Mieter können Sie die staatliche Heizungsförderung in der Regel nicht selbst beantragen. Die Förderung betrifft ausschließlich den Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Sie können jedoch ein unverbindliches Infopaket anfordern, das Sie an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung weiterleiten können.
Hinweis: Bei Eigentumswohnungen (WEG), Mehrfamilienhäusern oder Vermietung gelten spezifische rechtliche Sonderregelungen. Die folgende Berechnung dient als eine erste, vereinfachte Schätzung.
Schritt 2 von 3 — Technische Angaben
Noch kein Angebot? Lassen Sie das Feld einfach leer. Sie erhalten trotzdem Ihren möglichen Fördersatz und können anschließend unverbindliche Angebote anfordern.
Schritt 3 von 3 — Persönliche Situation
Gemeint ist nicht das Bruttoeinkommen. Ohne Angabe wird vorsichtshalber kein Einkommensbonus eingerechnet.
Information für Vermieter: Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Für vermietete Objekte berücksichtigt diese vereinfachte Berechnung daher ausschließlich die Grundförderung.
Hinweis für WEG / Mehrfamilienhaus: Diese Berechnung bezieht sich auf eine vereinfachte Schätzung für das Gesamtgebäude. Individuelle Zusatzanträge einzelner selbstnutzender Eigentümer können abweichen und müssen separat geprüft werden.
Ihr geschätzter Förderanspruch (unverbindlich)
0 €
Aufschlüsselung der potenziellen Boni
✔ Grundförderung 30 % — angewandt
✖ Klimageschwindigkeitsbonus 16 %
✖ Einkommensbonus
⚠ Maximaler Fördersatz von 80 % erreicht.
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Werbelink: Bei einer erfolgreichen Vermittlung können wir eine Vergütung erhalten. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.
So funktioniert der KfW-Förderrechner
Angaben zum Gebäude
Beantworten Sie einige kurze Fragen zu Ihrer Immobilie, der geplanten Wärmepumpe und der vorhandenen Heizung. Ein konkretes Angebot ist dafür noch nicht erforderlich.
Fördermöglichkeiten einordnen
Der Rechner berücksichtigt die Grundförderung, den möglichen Klimageschwindigkeitsbonus und die seit Juli 2026 geltenden Einkommensstufen.
Unverbindliches Ergebnis
Sie erhalten eine verständliche Schätzung Ihres möglichen Fördersatzes. Wenn Sie bereits Kosten angeben können, berechnen wir zusätzlich einen voraussichtlichen Zuschussbetrag.
KfW-Heizungsförderung ab Juli 2026
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und einen Einkommensbonus von bis zu 40 % erhalten.
Grundsätzlich ist die Gesamtförderung auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit Anspruch auf den Einkommensbonus von 40 % können bis zu 80 % erhalten. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 € berücksichtigt. Daraus kann sich im günstigsten Fall ein maximaler Zuschuss von 22.400 € ergeben. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
Die Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen sowie die Prüfung durch die KfW und die am Förderverfahren beteiligten Fachpersonen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann muss der Förderantrag für die Wärmepumpe gestellt werden?
Der Förderantrag muss bei der KfW gestellt werden, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Für die Antragstellung benötigen Sie eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) von einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einem Energieeffizienz-Experten. Außerdem muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, nach der die Durchführung des Vorhabens von der Förderzusage der KfW abhängt. Ein Vertrag ohne eine solche Bedingung kann bereits als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten.
Welche Kosten gelten bei einer Wärmepumpen-Installation als förderfähig?
Neben dem Kauf und der fachgerechten Installation der Wärmepumpe können auch unmittelbar mit der Maßnahme verbundene Arbeiten förderfähig sein. Dazu gehören beispielsweise die Demontage und Entsorgung der alten Heizungsanlage, erforderliche Erdarbeiten oder Bohrungen, Speicher, Mess- und Regelungstechnik, der hydraulische Abgleich sowie notwendige Anpassungen an Rohrleitungen, Heizkörpern oder Flächenheizungen. Entscheidend ist, dass die jeweiligen Kosten für die geförderte Maßnahme erforderlich sind, fachgerecht dokumentiert und in der Bestätigung zum Antrag berücksichtigt werden.
Wer gilt im Sinne der Richtlinien als „selbstnutzender Eigentümer“?
Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer gilt eine natürliche Person, die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer der geförderten Immobilie ist und die betreffende Wohneinheit selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnt. Unter den jeweiligen Fördervoraussetzungen können Selbstnutzende neben der Grundförderung von 30 % auch den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und einen einkommensabhängigen Bonus von bis zu 40 % erhalten. Insgesamt ist die Förderung auf maximal 80 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für vermietete oder nicht selbst genutzte Wohneinheiten können diese persönlichen Boni grundsätzlich nicht beantragt werden.
Was passiert mit der Förderung, wenn mein Haushaltseinkommen über 40.000 € liegt?
Ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von mehr als 40.000 € führt nicht automatisch zum vollständigen Wegfall des Einkommensbonus. Ab dem 21. Juli 2026 gelten mehrere Einkommensstufen: Bis 30.000 € beträgt der Bonus 40 %, bis 40.000 € sind es 30 % und bis 50.000 € noch 10 %. Erst bei einem Einkommen von mehr als 50.000 € entfällt der Einkommensbonus. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden zur Ermittlung der Einkommensstufe einmalig 10.000 € vom maßgeblichen Einkommen abgezogen. Die Grundförderung von 30 % bleibt unabhängig davon bestehen. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
Wie lange dauert es, bis die staatliche Förderung ausgezahlt wird?
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt das Fachunternehmen oder die Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise der Energieeffizienz-Experte die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Anschließend reichen Sie die BnD-ID, Rechnungen und gegebenenfalls weitere Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ ein und beantragen die Auszahlung. In vielen Fällen kann die Prüfung direkt abgeschlossen werden; andernfalls gibt die KfW nach eigenen Angaben in der Regel innerhalb eines Monats eine Rückmeldung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung mit dem konkreten Auszahlungstermin. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise zur Mitte oder zum Ende eines Monats. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitung verlängern.
Kann ich die Förderung mit dem neuen KfW-Ergänzungskredit (358) kombinieren?
Ja. Eine bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung kann grundsätzlich mit dem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden. Der Ergänzungskredit Plus 358 richtet sich an selbstnutzende private Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 €. Finanziert werden können bis zu 120.000 € je Wohneinheit, begrenzt auf die förderfähigen Kosten der bereits bezuschussten Maßnahmen. Der Kreditantrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt. Wer die Voraussetzungen des Produkts 358 nicht erfüllt, kann abhängig von der persönlichen Situation den Ergänzungskredit 359 prüfen.