KfW 458 Voraussetzungen 2026: Checkliste für Eigentümer

Zuletzt aktualisiert am 21. Juli 2026.

Sie möchten eine Wärmepumpe einbauen und fragen sich, ob Sie den KfW-Zuschuss 458 erhalten können? Für die meisten privaten Eigentümerinnen und Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes lautet die kurze Antwort: Grundsätzlich ja – wenn Gebäude, Anlage und Antrag die Förderbedingungen erfüllen.

Diese Checkliste zeigt Ihnen ohne Fachsprache, welche Voraussetzungen besonders wichtig sind und welche Fehler den Zuschuss gefährden können.

Checkliste der KfW-458-Voraussetzungen für eine Wärmepumpe

KfW 458 Schnellcheck: Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Sie sind private Eigentümerin oder privater Eigentümer eines Wohngebäudes beziehungsweise einer Wohneinheit.
  • Das geförderte Gebäude befindet sich in Deutschland und gilt im Sinne des Programms als Bestandsgebäude.
  • Die geplante Wärmepumpe erfüllt die zum Antrag geltenden technischen Mindestanforderungen.
  • Ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Energieeffizienz-Experte ist in das Förderverfahren eingebunden.
  • Vor dem Antrag liegt eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vor.
  • Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung.
  • Sie stellen den KfW-Antrag, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen.
  • Rechnungen, Zahlungen und Nachweise erfüllen die Anforderungen der KfW.

Besonders wichtig: Beginnen die Arbeiten vor der Antragstellung oder fehlt die vorgeschriebene Förderbedingung im Vertrag, kann dies zum Verlust der Förderung führen.

Welche Förderung könnte für Sie gelten?

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Wer darf den KfW-Zuschuss 458 beantragen?

SituationWas gilt grundsätzlich?
Selbstnutzende EigentümerKönnen die Grundförderung und – bei erfüllten Voraussetzungen – den Klimageschwindigkeitsbonus sowie den Einkommensbonus beantragen.
VermieterKönnen für vermietete Wohngebäude grundsätzlich die Grundförderung erhalten. Die persönlichen Boni für Selbstnutzende gelten nicht.
WohnungseigentümergemeinschaftBei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt die WEG einen Basisantrag. Selbstnutzende Eigentümer können gegebenenfalls einen Zusatzantrag für persönliche Boni stellen.
MieterKönnen den Zuschuss für den Heizungstausch grundsätzlich nicht selbst beantragen. Antragsteller ist die Eigentümerseite beziehungsweise die WEG.

Für den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus muss die geförderte Wohneinheit von der Eigentümerin oder dem Eigentümer als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz selbst bewohnt werden. Eigentum und Selbstnutzung werden im Förderverfahren nachgewiesen.

Welche Gebäude sind förderfähig?

Das Programm 458 fördert Heizungsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus kann grundsätzlich berücksichtigt werden. Für Neubauten gelten andere Förderprogramme und Voraussetzungen.

Die Zahl der Wohneinheiten beeinflusst die maximal berücksichtigungsfähigen Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.

Technische Voraussetzungen der Wärmepumpe

Nicht jede beliebige Anlage ist automatisch förderfähig. Die Wärmepumpe und ihre Planung müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Effizienz, die fachgerechte Dimensionierung und die Optimierung des Heizungsverteilsystems.

  • Das konkrete Modell und die Anlagenkonfiguration müssen förderfähig sein.
  • Die Heizleistung muss zum Gebäude und zum ermittelten Wärmebedarf passen.
  • Erforderliche Optimierungsmaßnahmen, beispielsweise ein hydraulischer Abgleich, müssen fachgerecht durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Die Umsetzung und die förderfähigen Kosten werden durch das eingebundene Fachunternehmen oder die Energieeffizienz-Fachperson bestätigt.

Sie müssen diese technischen Details nicht allein beurteilen. Lassen Sie vor Vertragsabschluss prüfen, ob das angebotene Modell und die geplante Ausführung die aktuellen Anforderungen erfüllen. Eine Werbeaussage des Herstellers ersetzt diese Prüfung nicht.

Voraussetzungen für die zusätzlichen Boni

Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %

Dieser Bonus setzt Selbstnutzung und den förderfähigen Austausch einer geeigneten, funktionsfähigen Altheizung voraus. Er kommt insbesondere bei bestimmten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie bei bestimmten älteren Gas- und Biomasseheizungen in Betracht. Die alte Anlage muss vollständig und fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Einkommensbonus von 10 %, 30 % oder 40 %

Der Einkommensbonus gilt ebenfalls nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen:

  • bis 30.000 €: 40 %
  • über 30.000 € bis 40.000 €: 30 %
  • über 40.000 € bis 50.000 €: 10 %
  • über 50.000 €: kein Einkommensbonus

Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt reduziert sich das für die Einstufung verwendete Einkommen einmalig um 10.000 €. Grundsätzlich wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung herangezogen; bei einem Antrag im Jahr 2026 sind das regelmäßig die Jahre 2023 und 2024.

Eine ausführliche Erklärung der Fördersätze und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Überblick zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

Vertrag und Antrag: Die richtige Reihenfolge

  1. Technik und Kosten prüfen lassen.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Sie benötigen die BzA-ID für den Förderantrag.
  3. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, welche die Durchführung an die Förderzusage koppelt.
  4. Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen.
  5. Erst danach mit den Arbeiten vor Ort beginnen.
  6. Nach der Umsetzung die BnD und weitere Nachweise einreichen.

Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung stattfinden. Entscheidend ist, dass kein förderschädlicher Vorhabenbeginn erfolgt. Unser ausführlicher Ratgeber erklärt den Ablauf des KfW-458-Antrags Schritt für Schritt.

Häufige Fragen zu den KfW-458-Voraussetzungen

Brauche ich bereits ein Angebot oder einen Vertrag?

Für den Antrag benötigen Sie eine BzA und einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Der Vertrag muss die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten. Für eine erste Orientierung mit dem ThermaGrant-Rechner ist noch kein Angebot erforderlich.

Kann ich als Vermieter KfW 458 beantragen?

Ja, private Eigentümer vermieteter Wohngebäude können grundsätzlich die Grundförderung beantragen. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus setzen jedoch eine selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit voraus.

Muss ich selbst prüfen, ob die Wärmepumpe technisch förderfähig ist?

Nein. Das eingebundene Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Energieeffizienz-Experte prüft die technischen Anforderungen und erstellt die erforderlichen Bestätigungen. Lassen Sie sich die Förderfähigkeit des konkreten Angebots vor dem Antrag ausdrücklich bestätigen.

Offizielle Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der unverbindlichen Orientierung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden KfW-Bedingungen und die Prüfung durch die am Förderverfahren beteiligten Fachpersonen.